Jugendschutz
Jugendliche unter 14 Jahre
Wenn Du unter 14 Jahre alt bist, darfst Du Dich auf dem Festivalgelände sowie Campingplätzen nicht ohne eine erziehungsberechtigte Person aufhalten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren ist an Jugendliche unter 18 Jahren verboten, ebenso der Konsum!
Jugendliche unter 16 Jahre
Zwischen 14 und 15 Jahren, darfst Du dich ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person nach 22:00 Uhr nicht mehr auf dem Festivalgelände einschließlich Campingplätzen aufhalten. Die Abgabe von harten alkoholischen Getränken und Tabakwaren ist an Jugendliche unter 18 Jahre verboten, ebenso der Konsum!
Jugendliche über 16 Jahre
Wenn du zwischen 16 und 17 Jahre alt bist, darfst Du dich ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person nach 24:00 Uhr nicht mehr auf dem Festivalgelände einschließlich Campingplätzen aufhalten. Es ist nur die Ausgabe von alkoholischen Getränken wie: Bier, Wein oder Sekt, an Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahre erlaubt. Die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahre ist verboten, ebenso der Konsum!
Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz
Alle weiteren Informationen zum Jugendschutz findest du hier: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.bmfsfj.de/jugendschutz