Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemein
- Veranstalter / Betreiber:
Der Detze Rockt eV, Nelkenweg 2, D-54550 Daun – Rengen;
Email: Info@DerDetzeRockt.de; Vereinsregister: AG Wittlich: VR 40977 - Veranstaltungsort: Am Detzenberg, D-54550 Daun – Rengen
- Veranstaltung: Der Detze Rockt
- Veranstaltungsart: Festival – OpenAir
- Veranstalter / Betreiber:
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten:
- auf dem kompletten Gelände, welches in Parkplatz, Campingplatz, Festivalgelände und Backstage unterteilt ist.
- im Vertragsverhältnis beim Vorverkauf
- im Vertragsverhältnis beim Erwerb eines Tickets auf andere Art (Abendkasse, Gutschein, Gewinnspiel etc.)
- zwischen dem Besitzer eines Tickets („Besucher“) und dem Veranstalter.
- Durch den Erwerb eines Einlassbändchens („Ticket“) nimmt der Besucher diese AGB an und erhält das Recht an der Teilnahme der Veranstaltung.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten:
- Parken & Campen
- Die Park- und Camping Gebühren sind im Ticketpreis inbegriffen.
- Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die StVO.
- Der Besucher verpflichtet sich ständig ausreichend Rettungsgassen offen zu halten.
- Kleinere Aggregate bis 2 KW sind auf dem Campingplatz gestattet, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind, insbesondere kein Öl oder Treibstoff verlieren.
- Der Betrieb ist von 08:00 bis 01:00 Uhr gestattet.
- Pro Fahrzeug dürfen maximal 5 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden.
- Generell ist die gesonderte Park- und Campingordnung einzuhalten.
- Einlass & Kontrolle
- Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist der Eintritt frei.
- Ein Gehörschutz ist hier verbindlich vorgeschrieben.
- Der Zutritt zum Gelände ist nur mit gültigem Ticket möglich.
- Der Erwerb eines Tickets ist u.a. im Vorverkauf über die Internetseite de, oder die Abendkasse möglich.
- Beim ersten Einlass ist das gültige Ticket vorzuweisen und ein entsprechendes Bändchen ausgegeben.
- Besuchern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Bändchen um das Handgelenk tragen.
- Unverschlossene oder beschädigte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.
- Es kann jederzeit eine Sicherheitskontrolle durch die Security durchgeführt werden. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
- Die Security ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Festivalgelände eine Leibes- sowie Taschenkontrolle bei den Besuchern vorzunehmen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Gelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere unter anderem
- das Mitführen von verbotenen Gegenständen (siehe Abschnitt 6)
- ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers
- wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht
- eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat
- Bei Verletzung des Jugendschutzes
- Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
- Die Behörden der öffentlichen Sicherheit können jeder Zeit außerhalb und auf dem Gelände Kontrollen durchführen.
- Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist der Eintritt frei.
- Verbotene Gegenstände
- Auf dem gesamten Gelände sind unter anderem folgende Gegenstände verboten:
- Glasflaschen und Gläser jeder Art (mit der Ausnahme des Camping Platzes)
- Tiere/Haustiere
- Waffen aller Art (auch im technischen Sinne)
- Fackeln
- pyrotechnische Gegenstände (auch Wunderkerzen und Himmelslaternen)
- Megaphone
- Kleindung mit menschenverachtendem Aufdruck
- gefährliche Gegenstände jeglicher Art
- Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
- Auf dem gesamten Gelände sind unter anderem folgende Gegenstände verboten:
- Fotografieren und Filmen – Rechte am eigenen Bild
- Ohne vorherige schriftliche Genehmigung sind Foto-, Video- oder sonstige Aufnahmen jeglicher Art, die nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, verboten.
- Aufnahmen für den privaten Gebrauch sind gestattet.
- Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind jederzeit zu wahren.
- Die Veröffentlichung von Foto-, Video- oder sonstigen Aufnahmen jeglicher Art online oder offline ist ohne Genehmigung des Veranstalters verboten.
- Der Besucher willigt darin ein, dass der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung, ohne
zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, berechtigt ist, Foto-, Video- oder sonstige Aufnahmen jeglicher Art der
Besucher zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, und in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und nutzen zu lassen. Diese Rechte des Veranstalters gelten zeitlich unbeschränkt und weltweit.
- Hausrecht und Verhaltensregeln
- Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt.
- Auf dem Gelände gilt die Haus- bzw. Festivalordnung sowie die Park- und Campingordnung des Veranstalters.
- Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
- Besuchern ist es auf dem gesamten Gelände untersagt:
- verbotene Gegenstände (siehe Abschnitt 6) mitzuführen
- körperliche Gewalt gegen andere auszuüben
- Gegenstände auf die Bühne oder Dritte zu werfen
- außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten
- bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen.
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen.
- Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind
- auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.
- Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Flugblättern, Bannern, Schildern etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Gelände grundsätzlich untersagt.
- Der Veranstalter kann Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen.
- Begeht ein Besucher eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Gelände verwiesen und der Sachverhalt bei der Polizei angezeigt.
- Mit einem Hausverbot / Verweis des Geländes geht gleichzeitig die Vernichtung des Tickets einher.
- Der Veranstalter kann bei schuldhaftem Verhalten seitens des Besuchers Schadensersatz verlangen.
- Abbruch, Verzögerung, Unterbrechung, Verschiebung
- Wird die Veranstaltung vor Beginn aus organisatorischen Gründen abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises in Form eines Gutscheins für die Folgeveranstaltung.
- Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Eine Erstattung des Ticketpreises wegen schlechtem Wetter ist nicht möglich.
- Bei gefährlichen Wetterverhältnissen (z.B. Sturm, Gewitter), anderen Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, wird die Veranstaltung sofort unter- oder abgebrochen.
- In diesem Fall besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
- Bei Programmverschiebung oder Streichung einzelner Auftritte besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch.
- Änderungen werden schnellstmöglich bekannt gegeben.
- Gesundheit
- Durch den Charakter der Veranstaltung ist dem Besucher bewusst, dass insbesondere direkt vor der Bühne eine extreme Lautstärke herrschen kann.
- Mögliche Beeinträchtigungen, insbesondere Hörschäden können die Folge sein.
- Der Besucher ist für seine persönliche Gesundheit eigenverantwortlich.
- Der Veranstalter ist hierfür nicht haftbar zu machen.
- Gehörschutz (Ohrenstöpsel) kann auf Wunsch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
- Durch Alkoholkonsum können Gesundheitsrisiken für die eigene Person oder Dritte entstehen.
- Der Besucher ist für seine persönliche Gesundheit eigenverantwortlich.
- Der Besucher ist verpflichtet Dritte frei von Schäden zu halten.
- Der Veranstalter ist hierfür nicht haftbar zu machen.
- Durch den Charakter der Veranstaltung ist dem Besucher bewusst, dass insbesondere direkt vor der Bühne eine extreme Lautstärke herrschen kann.
- Jugendschutz
- Begriffserklärung:
- Personensorgeberechtige Personen („PSBP“) sind die z.B. Eltern oder Vormunde.
- Erziehungsbeauftrage Personen („EBP“) sind min. 18 Jahre alt und von einer personensorgeberechtigten Person schriftlich beauftragt (zeitweise oder auf Dauer) über den Schützling zu wachen.
- Kinder / Personen unter 12 Jahren
- müssen auf dem Festivalgelände zwingend einen Gehörschutz tragen.
- dürfen mit einer PSBP oder einer EBP bis zum Torschluss auf dem Festivalgelände bleiben.
- dürfen ohne eine PSBP oder eine EBP nicht auf das Festivalgelände.
- dürfen ausschließlich im Beisein einer PSBP auf dem Campingplatz übernachten.
- Junge Jugendliche / Personen unter 16 Jahren
- dürfen mit einer PSBP oder einer EBP bis zum Torschluss auf dem Festivalgelände bleiben.
- dürfen ohne eine PSBP oder eine EBP bis 22:00 auf dem Festivalgelände bleiben.
- dürfen ausschließlich im Beisein einer PSBP oder einer EBP auf dem Campingplatz übernachten.
- Jugendliche / Personen unter 18 Jahren:
- dürfen mit einer PSBP oder einer EBP Person bis zum Torschluss auf dem Festivalgelände bleiben.
- dürfen ohne eine PSBP oder eine EBP Person bis 24:00 auf dem Festivalgelände bleiben.
- dürfen nur mit einer schriftlichen Erlaubnis einer PSBP auf dem Campingplatz übernachten.
- Auf Nachfrage muss ein Nachweis über die Personensorgeberechtigung oder den Erziehungsauftrag vorgelegt werden.
- Begriffserklärung:
- Weiterverkauf – Tickethandel
- Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn
- gegen den Dritten besteht ein Hausverbot.
- das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis angeboten als für den Nennpreis der Ticket bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.
- der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere auf vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z.B. Ebay).
- die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen.
- Jeder, der Tickets unter Verstoß gegen vorstehend Voraussetzungen weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe des Kartennennwerts je vertragswidrig angebotenem Ticket.
- Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. das Ticket einzuziehen.
- Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn
- Haftungsbeschränkung
- Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen.
- Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.
- Die Nutzung des Pools oder ähnlicher Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr.
- Anwendbares Recht und Sonstiges
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
- Falls einzelne Klausen durch Änderungen oder rechtliche Rahmenbedingungen unwirksam werden, so bleibt der Rest hiervon unberührt.
Stand: 11.08.2022